Ich berechne in der Regel einen Stundensatz im dreistelligen Bereich, dessen genaue Höhe Verhandlungssache ist. Die Abrechnung erfolgt minutengenau. Pro Tag, an dem ich mich mit Ihrem Mandat befasse, wird ein Mindestblock von zehn Minuten abgerechnet.

Gerne erhalten Sie vorab eine voraussichtliche Einschätzung der Kosten.

Bedingt. In verschiedenen Fällen besteht ein Ersatzanspruch gegen den Gegner (im Erfolgsfall) oder gegen Ihre Rechtsschutzversicherung. Bei dieser kann ich gerne eine Deckungsanfrage stellen. Da die meisten Rechtsschutzversicherungen jedoch einen abweichenden Abrechnungsmodus anwenden, ist dieser versicherungsrechtliche Ersatzanspruch je nach Zeitaufwand und Streitwert nicht immer kostendeckend. Denken Sie auch an Selbstbehalte, die Sie eventuell mit ihrer Rechtsschutzversicherung vereinbart haben. Soweit Ihre Versicherung nicht zahlt, sind Sie als Auftraggeber Kostenschuldner.

Achtung: Datenschutzrecht zählt selten zu den rechtsschutzversicherten Rechtsgebieten, sodass dann allenfalls Kulanz in Frage kommt.

Nein. Erfolgshonorare sind nach dem Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz in der Regel verboten.

Ein Erfolgshonorar entspricht auch nicht dem Arbeitsaufwand des Rechtsanwalts. Genauso wenig, wie ein Arzt (gleicher Vertragstypus) garantieren kann, dass Sie gesund werden, und anderenfalls kostenlos arbeitet, kann auch der beste Rechtsanwalt seriöserweise einen Erfolg garantieren. Der Erfolg eines Mandats hängt auch von vielen anderen Faktoren ab, etwa von zwischenzeitlichen Änderungen in Gesetz und Rechtsprechung oder von Ihrer Mitwirkung, notwendige Auskünfte zu geben.

Ich berechne für die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter eine monatliche Pauschale im niedrigen dreistelligen Eurobereich. Diese beinhaltet bereits ein gewisses Tätigkeitskontingent. Bei Überschreitung wird ein Stundensatz im dreistelligen Eurobereich abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt minutengenau.

Gerne erhalten Sie vorab eine voraussichtliche Einschätzung der Kosten je nach Größe Ihres Unternehmens.

“Jonas did a great job navigating the team of our German cloud subsidiary through European and Geman law at its market launch.”
Juan Gaviola, CEO Keepler Data Tech GmbH, Frankfurt am Main