Am 31.05.2023 hielten Dipl.-Inf. Dr. Klaus Meffert (IT Logic GmbH) auf Einladung des GDD e.V. in den Räumlichkeiten der Deutschen Flugsicherung in Langen (Hessen) einen Vortrag zu aktuellen technischen Fähigkeiten künstlicher Intelligenz und dem geltenden Rechtsrahmen.

Zunächst stellte der Informatiker Dr. Meffert verschiedene aktuelle KI-Systeme vor und veranschaulichte anhand von Beispielen (etwa ChatGPT) deren Stärken und Schwächen. In bestimmten Bereichen, etwa beim Sprachverständnis, erreicht KI bereits IQ-Werte von deutlich über 100. Der Betrieb einiger Produkte ist auch auf autarken Systemen möglich, bei denen der Betreiber eine größere Kontrolle über die verarbeiteten Daten behält.

Dr. Meffert erläuterte ferner die Funktionsweise sogenannter neuronaler Netze als Teil von KI-Systemen sowie ihre Parallelen zum menschlichen Gehirn. Problematisiert wurden auch Ansätze, Trainingsdaten im Sinne des Datenschutzes zu reduzieren und „Diskriminierung“ durch KI-Software zu verringern.

GDD-Vortrag zu KI am 31.05.2023 von Dr. Klaus Meffert und Jonas Breyer

Anschließend beleuchtete ich ausgewählte Aspekte zum Rechtsrahmen beim Betrieb von KI-Software. So plant die EU-Kommission eine KI-Verordnung, die „manipulative“ KI-Techniken unterbinden soll, etwa zum social scoring oder zur biometrischen Massenüberwachung. Weitere riskante KI-Systeme wie in Fahrzeugen sollen zugelassen, aber einer strikten Regulierung unterworfen werden, deren praktische Wirksamkeit jedoch kritisch zu hinterfragen ist. Unter anderem soll ein Europäischer Ausschuss für KI die Einhaltung des Rechts kontrollieren, aber kaum Befugnisse erhalten.

Anhand der laufenden, öffentlichkeitswirksamen Klage gegen den LAION e.V. wurde gezeigt, welche Folgen es haben kann, wenn bei KI-Trainingsdaten (hier: zur Generierung von Bildern aus anderen Bildern) potentiell gegen Urheberrechte verstoßen wird. Andiskutiert wurden entsprechend Wechselwirkungen mit

  • dem EU-Richtlinienentwurf zur KI-Haftung,
  • dem deutschen und europäischen Produkthaftungsrecht,
  • dem Data Act,
  • der DS-GVO,
  • verschiedenen gewerblichen Schutzrechten sowie
  • dem Urheberrechtsgesetz.

Letzteres gestattet seit einiger Zeit offiziell „Data Mining“, sodass unter bestimmten Voraussetzungen urheberrechtlich geschützte Daten zum KI-Training verwendet werden dürfen.

Der „wilde Ritt“ endete mit einer Diskussion mit den Zuhörern über verschiedene Fragen zu KI-Systemen, die sich in Unternehmen schon heute stellen. Gäste waren unter anderem Datenschutzbeauftragte, Richter, Rechtsanwälte sowie Vertreter des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Als Moderator hatte die GDD den Frankfurter Datenschutzrechtler und Rechtsanwalt Dr. Dennis Voigt der Kanzlei Melchers gewinnen können.