BREYER LEGAL RECHTSANWALTSKANZLEI

»Nutzen Sie die Erfahrung von BREYER LEGAL, kritische Datenschutzvorfälle zeitnah zu ermitteln und eine Meldung zu prüfen und abzugeben!«

Jonas Breyer

Bearbeitung von Datenschutzvorfällen

  • Ihnen wurde ein Laptop gestohlen?

  • Sie wurden Opfer eines Hacking-Angriffs?

  • Sensible Daten wurden versehentlich durch Ihren Dienstleister zerstört?

Datenschutzvorfälle (auch „Data Incidents“) sind Verletzungen der Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Daten und kommen in allen größeren Unternehmen früher oder später vor.

Sie sind binnen 72 Stunden zu prüfen und gegebenenfalls der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde auf einem sicheren Weg(!) zu melden. Je nach möglichen Folgen sind außerdem die Verletzten unverzüglich zu unterrichten. Zu melden sind der Hergang der Verletzung, die Datenarten, Art der verletzten Personen, Abhilfemaßnahmen und mehr, wobei die Behörden je nach Zuständigkeit unterschiedliche Anforderungen stellen.

Unterlassene oder fehlerhafte Meldungen können mit Bußgeld in Höhe von bis zu 10 Mio. Euro oder, falls höher, 2% Ihres Jahres-Konzernumsatzes geahndet werden. Zudem erwarten die Aufsichtsbehörden eine sachgemäße Dokumentation der Prüfung. Daher bedarf die Reaktion Fingerspitzengefühl und praktische Erfahrung mit den Aufsichtsbehörden.

Versäumnisse werden oft von verärgerten Betroffenen veröffentlicht, in einigen Fällen sogar von Aufsichtsbehörden selbst (name and shame).

BREYER LEGAL unterstützt Sie hierbei mit einem umfangreichen Erfahrungsschatz, kurzfristig und mit hoher Erfolgsquote. So können Sie Schäden abwenden und sich auf Ihr Kerngeschäft reduzieren. Beachten Sie, dass BREYER LEGAL zwar über ein gewisses IT-Verständnis verfügt, im Wesentlichen aber rechtlich berät. Tipp: Versuchen Sie, sich wenigstens einen Arbeitstag vor Fristablauf zu melden, da oft weitere Ermittlungen nötig sind.

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Sie wünschen rechtliche Unterstützung? Die Kanzlei Breyer berät Sie gern – auch ortsunabhängig.

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