Die österreichische Nichtregierungsorganisation NOYB des Prominenten Max Schrems hat die Kanzlei Breyer mandatiert.

In dem datenschutzrechtlichen Verfahren, derzeit vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden anhängig, geht es um eine Beschwerde NOYBs (NOYB = none of your business) über den großen deutschen Adresshändler Axciom, die beim Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eingereicht wurde. Der Adresshändler Axciom erhebe Daten von Millionen Deutschen zu Werbezwecken, später würden die Daten jedoch ohne vorherige Information zur Bonitätsbewertung verkauft und verwendet.

Um eine Sachentscheidung der seit etwa zwei Jahren über der Akte brütenden Aufsichtsbehörde noch weiter zu verschleppen, strengte Axciom nun ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen die Aufsichtsbehörde an. Nominelles Ziel ist es, einen wegen der langsamen Bearbeitung gestellten Antrag auf Einsicht in die Behördenakte untersagen zu lassen. Unter anderem stehe einer solchen Einsichtnahme entgegen, dass es sich bei zur Behördenakte gereichten allgemeinen Geschäftsbedingungen des Adresshändlers um Geschäftsgeheimnisse handele. Eine Sachentscheidung der Behörde könnte Axcioms Geschäftsmodell erheblich beeinträchtigen.

NOYB ist eine in Wien ansässige Organisation, die sich die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung des Datenschutzrechts zugunsten von EU-Bürgern zur Aufgabe gemacht hat. Vor allem dank steigender Spenden erzielte die Organisation laut ihrem Transparenzbericht zum Jahr 2022 Umsätze im hohen sechsstelligen Eurobereich. NOYB, zu deren Mitgliedern prominente Akteure wie die Stadt Wien zählen, hat inzwischen eine Reihe von Datenschutzjuristen fest angestellt, darunter ehemalige Mitarbeiter von Datenschutz-Aufsichtsbehörden.

Hauptgründer von NOYB ist der österreichische Datenschutzjurist Max Schrems. Schrems wurde vor allem dadurch bekannt, dass er wiederholt Beschlüsse der EU-Kommission („Safe habor“ und „Privacy shield“) vor dem Europäischen Gerichtshof zu Fall brachte. Diese Beschlüsse hatten ohne besondere Schutzmaßnahmen Exporte personenbezogener Daten von EU-Bürgern in die USA vor allem zugunsten von US-Unternehmen wie Meta, Microsoft oder Alphabet sowie US-amerikanischen Nachrichtendiensten ermöglicht. Im Nachgang verhängte die irische Datenschutz-Aufsichtsbehörde gegen Meta (ehemals Facebook) Irland wegen solcher Datenexporte eine Geldbuße in Höhe von 1,2 Milliarden Euro.